|
|
|
  |
|
Die Überbauungsordnung sieht Landparzellen von 600 m2 für freistehende Einfamilienhäuser im Baurecht der Stadt Biel vor. Die Bauträgerschaft hat sich entschlossen, 2 Parzellen zu erwerben, die beiden Häuser kompakt nebeneinander zu bauen und die zweite Parzelle als gemeinsamen Garten zu nutzen. |